Finanzen. Filterzigarillos gelten von 2008 an steuerlich als Zigaretten. Dies führt zu höheren Einnahmen, da die Zigarillos mit dem höheren Tabaksteuersatz für Zigaretten versteuert werden müssen. Die Änderung geht auf EU-Vorgaben zurück, die der Bundestag in deutsches Recht umsetzte, als er am 9. November den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/2951 ) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 16/3306 ) annahm. FDP und Grüne stimmten gegen das Gesetz.
Das von der Regierung geplante Verbot des Verkaufs elektrischer Zigarettenstopfmaschinen für den Privatgebrauch soll erst in Kraft treten, wenn die EU-Kommission eine Genehmigung erteilt hat. Diese Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs hatten die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss beantragt, nach dem auch die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates ( 16/3285 ) einem solchem Aufschub zugestimmt hatte.
Der Bundesrat hatte gegen das geplante Verbot Bedenken geäußert. So stelle sich zum einen die Frage, wie und wem gegenüber ein solches Verbot durchgesetzt werden soll. Es sei zu befürchten, so die Länderkammer, dass ein solches Verbot mangels Kontrollmöglichkeiten ins Leere läuft. Zum anderen widerspreche ein Verkaufsverbot auch dem EU-Recht. Wenn Geräte im Handel angeboten würden, welche die Herstellung einer großen Stückzahl von Zigaretten zum privaten Verbrauch elektrisch ermöglichen, käme nach Auffassung des Bundesrates kein Käufer auf die Idee, dass er dadurch zum Steuerhinterzieher wird - es sei denn, die Hersteller wären verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass der Betrieb des gekauften Gerätes verboten ist. Eine solche Regelung würde "eine Fülle von Umständlichkeiten" nach sich ziehen, heißt es in der Stellungnahme, die das Steueraufkommen nicht sichern würden.
Die FDP hielt das Verbot des Verkaufs solcher Maschinen für falsch. Die Linke bemängelte, dass es an einer Definition dieser Geräte fehle. Linksfraktion und Bündnisgrüne kritisierten darüber hinaus, dass die Besteuerung der Zigarillos erst zum 1. Januar 2008 und nicht bereits zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Die Regierung begründete den Aufschub damit, dass Deutschland in der EU eine Übergangsfrist bis Ende 2007 ausgehandelt habe.