Finanzen. Der Bundestag hat am 9. November eine neue Kraftfahrzeugbesteuerung der Wohnmobile beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/519 ) nahm er in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 16/3314 ) gegen das Votum der Oppositionsfraktionen an. Gegen das Votum aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag dagegen einen Gesetzentwurf der FDP ( 16/473 ) zur Wohnmobilbesteuerung ab. Auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde beschlossen, dass Wohnmobile künftig eine eigenständige Fahrzeugkategorie im Kraftfahrzeugsteuergesetz bilden. Für die Höhe der Steuer kommt es auf Schadstoffemissionen und das zulässige Gesamtgewicht an. Die Neuregelung für Wohnmobile soll rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Für die Länder ergeben sich dadurch jährliche Mehreinnahmen von voraussichtlich etwa 50 Millionen Euro, das sind aber 20 Millionen Euro weniger als sich der Bundesrat zunächst ausgerechnet hatte.
Nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsverordnung zum 1. Mai 2005 war der Begriff "Kombinationskraftwagen" entfallen, sodass Geländewagen, Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen und Kleinbusse sowie Wohnmobile und Büro- oder Konferenzmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen wie Pkw nach dem Hubraum und nicht mehr wie Lkw nach dem Gewicht besteuert wurden.
Die FDP hatte beantragt, nur Geländewagen, Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen und Kleinbusse wie Pkw nach Hubraum und Emissionen zu besteuern, bei Wohnmobilen aber die Besteuerung nach dem Gewicht beizubehalten. Die Fraktion kritisierte, nun würden die Halter der Wohnmobile mit höheren Abgaben belastet, obwohl sie das öffentliche Straßennetz weniger nutzten und davon geringere Umweltbelas- tungen ausgingen.
Die Linke teilte nicht die Kritik der FDP, lehnte aber auch den Vorschlag des Bundesrates im Hinblick auf die Wohnmobile ab. Die Besteuerungssystematik setze falsche Anreize und führe nicht zu einem geringeren Schadstoffausstoß. Im Finanzausschuss hatten die Grünen eine einheitliche Besteuerung aller Fahrzeuge nach dem Schadstoffausstoß angeregt. Die Besteuerung nach Hubraum bei Pkw oder Gewicht bei Lkw sei unzureichend.