Finanzen. Die FDP-Fraktion fordert den Bundestag in einem Antrag ( 16/3055 ) auf, die Bauabzugssteuer abzuschaffen und den Vollzug der Steuergesetze durch die Länder zu verbessern. Nach Darstellung der FDP müssen seit Anfang 2002 für Bauleistungen an Unternehmen oder an öffentlich-rechtliche Stellen 15 Prozent als Steuerabzug vom Leistungsempfänger einbehalten werden, wenn die Baufirma dem Empfänger keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen kann. Ziel dieser Bauabzugssteuer sei es, die illegale Betätigung im Baugewerbe zu bekämpfen.
Die Fraktion verweist auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, wonach die Bauabzugssteuer die Situation nicht verbessert habe. In über 95 Prozent aller Fälle würden die Finanzämter Freistellungsbescheinigungen erteilen. Der Bundesrechnungshof halte die Steuer in ihrer derzeitigen Form für unzureichend, um gegen Betrugsmodelle und illegale Betätigung im Baugewerbe vorzugehen. Er habe vielmehr eine bundesweite Vernetzung der Sonderermittlungsstellen, Steuerverhandlungsstellen und Außendienste vorgeschlagen. Die Abgeordneten schließen daraus, dass die Bauabzugssteuer die Finanzverwaltung und die Betriebe mit Kosten und bürokratischem Aufwand belastet. Ihre Ziele könnten am ehesten durch einen effektiven Vollzug der Steuergesetze erreicht werden. Dazu sei eine bessere Zusammenarbeit der Landesfinanzverwaltungen erforderlich. Das aufwändige Freistellungsverfahren könne entfallen, weil die angepeilten Ziele damit ohnehin nicht erreicht würden.