Umwelt. Der Bundestag hat am 8. November mit der einstimmigen Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zum Aarhus-Übereinkommen ( 16/2497 , 16/2865 ) den Weg für die Ratifikation des Übereinkommens frei gemacht. Es zielt darauf ab, den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Verfahren sowie den Rechtschutz in Umweltangelegenheiten zu stärken. In ihrem Votum folgten die Abgeordneten dabei einer Empfehlung des federführenden Umweltausschusses ( 16/3313 ).
In der gleichen Sitzung stimmte der Bundestag mit den Stimmen der Union und der SPD gegen die Stimmen der Bündnisgrünen bei Enthaltung der Liberalen und der Linken einem Gesetzentwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten ( 16/2494 , 16/2933 ) zu. Ein Änderungsantrag ( 16/3364 ) und ein Entschließungsantrag der Grünen ( 16/3360 ) zu dem Gesetz fanden keine Mehrheit.
Auch der Regierungsentwurf eines Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ( 16/2495 , 16/2931 ) wurde verabschiedet: Ihm stimmten die Koalitionsfraktionen zu, während die Opposition dagegen votierte. Einen Änderungsantrag der Bündnisgrünen( 16/3365 ) sowie einen Entschließungsantrag der Linksfraktion ( 16/3361 ) zu diesem Gesetzentwurf lehnte der Bundestag ab. Beide Gesetze dienen dazu, Bundesrecht an Vorgaben einer EU-Richtlinie anzupassen. Zuvor hatte der Umweltausschuss Änderungen an beiden Vorlagen beschlossen ( 16/3311 , 16/3312 ).