Arbeit und Soziales. Der Bund wird sich im kommenden Jahr stärker an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beteiligen als bislang geplant. Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf ( 16/3269 ) vorgelegt, wonach der Bund 4,3 statt der im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt vorgesehenen 2 Milliarden Euro der von den Kommunen zu tragenden Ausgaben übernimmt. Das entspricht einer Beteiligungsquote des Bundes von 31,8 Prozent. In den Jahren 2005 und 2006 lag sie den Angaben zufolge noch bei 29,1 Prozent. Bund und Länder hatten sich Anfang November auf die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den Wohnkosten von 4,3 Milliarden Euro geeinigt. Die Kommunen hatten 5,8 Milliarden Euro verlangt. Mit der "Hartz-IV"-Reform war festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und Heizkosten entlastet werden. Die Fraktion Die Linke verlangt in einem Antrag ( 16/3302 ) bundesweite Mindeststandards für Wohnraum für Alg-II-Empfänger. Sie sollen im ersten Jahr des Leistungsbezuges ihre bisherigen Wohnkosten in voller Höhe erstattet bekommen. Danach soll eine "angemessen" große Wohnung samt Betriebskosten bezahlt werden. Der Entwurf wurde am 9. November in den Arbeitsausschuss überwiesen.