Inneres. Mit einer Änderung des im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes soll die "sofort vollziehbare Abschiebemöglichkeit gefährlicher ausländischer Personen" im Aufenthaltsgesetz wieder aufgehoben werden. Dies wollen die Grünen mit einem Gesetzentwurf ( 16/3198 ) erreichen. Die Fraktion bezieht sich dabei auf den Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz von Juli 2006. Danach hat sich die Regelung in der Praxis "nicht bewährt", weil zur sofortigen Abschiebung bei besonderer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder bei einer terroristischen Gefahr eine auf Tatsachen gestützte Prognose erforderlich sei. Vermutungen reichten nicht aus, ein gefährliches Verhalten von Ausländern festzustellen und eine Abschiebung zu veranlassen. Auch die Länder hätten erklärt, das "bisher" keine geeigneten Fälle oder entsprechende Sachverhalte vorlagen. Gerichtsverwertbare Tatsachen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, hätten bislang "in keinem Fall" mit erforderlicher Sicherheit bejaht werden können. Deshalb soll die Regelung, die im Regierungsentwurf ( 15/420 ) erst nicht enthalten war und die "fast zum Scheitern des Zuwanderungsgesetzes geführt" habe, aufgehoben werden.