Kultur und Medien. Für einen wirksamen Schutz national bedeutsamer Kulturgüter setzt sich die FDP ein. In ihrem Antrag ( 16/3137 ) verweist sie auf die seit der Föderalismusreform bestehende ausschließliche Kompetenz des Bundes für den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung. Nach dem so genannten Kulturgutschutzgesetz von 1999 seien diejenigen Kulturgüter mit einem Ausfuhrverbot belegt, die in das von den Ländern zu führende "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes" eingetragen sind. In der neuen Kompetenz des Bundes müsse das Verzeichnis aktualisiert und vervollständigt werde. Dabei sei zu prüfen, ob auch national wertvolles Kulturgut im Eigentum öffentlicher Einrichtungen aufgenommen werden sollte. Laut FDP darf die Restitution von NS-Raubkunst im Geiste der Washingtoner Erklärung von 1998 "nicht so weit führen, dass mit Rückgabeforderungen konfrontierte Sammlungen keinen Handlungsspielraum mehr haben" und die Beweislast grundsätzlich bei den Museen liege. Zu überarbeiten sei auch die "Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes". Die "Balance zwischen Alteigentümern, Museen und öffentlichen Sammlungen" sei neu zu justieren. Dazu verweist die FDP auf die umstrittene Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners Werk "Berliner Straßenszene" aus dem Jahr 1913 durch das Berliner Brücke-Museum an die Erben des Eigentümers Alfred Hess.