Niedersachsen will den so genannten "Deal" gesetzlich regeln. Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) stellte auf der Bundesratssitzung am 15. Dezember einen entsprechenden Landesantrag vor. Angesichts der qualitativ immer komplexer werdenden Strafverfahren sei die Absprache in der Praxis nicht mehr wegzudenken. Allerdings sei dies immer noch nicht gesetzlich geregelt. "Es ist wichtig, dass wir die Herausforderung annehmen, und endlich eine derartige Regelung schaffen", so die Ministerin. Um einen rechtsstaatlich einwandfreien und akzeptablen Rahmen, insbesondere gegen eine möglicherweise ausufernde Absprachenpraxis zu setzen, sei eine gesetzliche Regelung "unverzichtbar". Dies habe auch der Bundesgerichtshof gefordert.
Zulässiger Gegenstand von Verfahrensabsprachen könnten nur die Rechtsfolgen sein. Eine Vereinbarung über den Schuldspruch sei hingegen unzulässig. Der Angeklagte müsse, so Heiste-Neumann, über die Folgen einer Urteilsabsprache vor seinem etwaigen Geständnis belehrt werden, um ein faires, transparentes Verfahren zu gewährleisten. Den Opfern werde ein ausdrückliches Beteiligungsrecht eingeräumt. Damit verbessere man die Rechte der Nebenkläger. Die Staatsanwaltschaft, so sieht es der Entwurf vor, müsse sich ausdrücklich mit etwaigen Bedenken der Nebenklage gegen eine vom Gericht vorgeschlagene Vereinbarung auseinandersetzen. Damit verschaffen man der Stimme der Nebenklage deutlich mehr Gehör, als dies seiner sonstigen Position im Strafverfahren und auch der bisher üblichen Verständigungspraxis entspräche.
Bei großen Wirtschaftsverfahren oder in Verfahren der organisierten Kriminalität habe man mit Absprachen gute Erfahrungen gemacht, so Heister Neumann. Dort hätten sich verfahrensbeendende Absprachen zum Alltag entwickelt.
Im Bundesjustizministerium steht man dem Ansinnen offen gegenüber. "Verständigungen im Strafprozess gehören zur strafprozessualen Realität. Um sie auf eine sichere rechtsstaatliche Grundlage zu stellen, brauchen wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen, unter welchen Voraussetzungen eine solche Absprache zulässig ist", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Einen Handel mit der Gerechtigkeit wird es aber nicht geben. Es geht allein darum, beispielsweise in Fällen, in denen sonst eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen aus dem Ausland notwendig wäre, das Verfahren abkürzen zu können, wenn ein glaubhaftes Geständnis vorliegt und das Gericht auch aufgrund seiner weiteren Erkenntnisse zu der Überzeugung kommen durfte, dass der Angeklagte schuldig ist", so Zypries.