Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Deutschland hat zwischen 2002 und 2005 insgesamt rund 909 Millionen Euro für Projekte der humanitären Hilfe, des humanitären Minenräumens und der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland hervor, der jetzt als Unterrichtung ( 16/3777 ) dem Bundestag vorliegt.
Das meiste Geld floss danach aus dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Knapp 510 Millionen Euro stellte das Haus für diesen Zweck zur Verfügung. Es folgen das Auswärtige Amt (knapp 387 Millionen Euro), das Verteidigungsministerium (fast 10 Millionen Euro) und das Innenministerium (fast 3 Millionen Euro). Im Berichtszeitraum rage der Tsunami von Ende Dezember 2004 heraus, eine der größten Naturkatastrophen der Menschheitsgeschichte. Dazu komme eine lange Reihe von Naturkatastrophen sowie von Menschen gemachter Krisen und Katastrophen, insbesondere die weiter ungelösten Konflikte im Sudan (Darfur) und in der Demokratischen Republik Kongo, die Erdbeben im Iran 2003 und in Pakistan 2005, die Ernährungskrise in der Republik Niger, die Wirbelstürme in Mittel- und Nordamerika 2005 und der Krieg im Irak im Jahr 2003.
Die Regierung betont, zentrales Leitprinzip ihrer Arbeit im Bereich der humanitären Hilfe sei, dass sich diese Hilfe ausschließlich an den Erfordernissen der Notlage orientiere. Sie werde gewährt ohne Ansehen von Rasse, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit oder politischer Überzeugung.