Umwelt. Der Umweltausschuss hat am 17. Januar eine Neugestaltung des klimapolitischen Zertifikatehandels in Deutschland abgelehnt. Ein entsprechender Antrag der FDP ( 16/3051 ) fand bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen keine Mehrheit. Die FDP hatte gefordert, die so genannte "Reserve" zur Ausstattung von neuen Kraftwerken mit Emissionszertifikaten zu erhöhen. Zusätzlich mahnten die Liberalen an, zehn Prozent der Zertifikate zu versteigern. Andernfalls würden Vermögenswerte "sehenden Auges" in Richtung der großen Energieversorgungsunternehmen verschoben.
Die Grünen und die Linke stimmten grundlegend mit dem Antrag überein. Sie wollten aber nicht die Erlöse der Versteigerung verwenden, um die Stromsteuer zu senken. Der Handel mit Emissionszertifikaten war im Jahr 2005 in der EU eingeführt worden. Durch die Vergabe von handelbaren Zertifikaten, die zu Abgasemissionen in begrenzter Menge berechtigen, soll der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid vermindert werden.
Ferner kritisierte die FDP stark die Anreize zur Neuzulassung von Kraftwerken im Nationalen Allokationsplan II der Bundesregierung. Dies würde die Kohletechnologie auf Jahre begünstigen. Die Union kommentierte den Antrag als verfrüht. Die FDP mache mit der Diskussion von Detailfragen den zweiten Schritt vor dem ersten. Die SPD-Fraktion fügte hinzu, dass der Antrag in anderen Teilen inzwischen überholt sei und einige Kritikpunkte unlängst in die Diskussion mit einbezogen worden seien. Der Allokationsplan, der von der EU-Kommission als unzureichend in seinen Zielsetzungen bei den Neuauflagen zurückgewiesen worden war, stehe zurzeit neu in der Diskussion.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Nationalen Allokationspläne aller EU-Staaten von der Kommission zurückgewiesen worden seien. Deutschland müsse aber die wenigsten Korrekturen vornehmen und werde seiner Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz voll gerecht. Ein Kabinettsbeschluss in der Sache solle bis März vorliegen. Im April werde der Gesetzentwurf dann dem Parlament zugeleitet.