Verkehr und Bau. Die Schaffung einer zentralen Eisenbahn-Sicherheitsbehörde auf Bundesebene ist unter Experten umstritten. Das wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss am 17. Januar deutlich. Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ( 16/2703 ) ist eine Richtlinie der EU-Kommission, in der die Schaffung eines zentralen staatlichen Ansprechpartners gefordert wird. Umstritten ist, ob es den Ländern dennoch weiterhin ermöglicht werden könne, Sicherheitsaufgaben, etwa im Bereich der Regionalbahnen, auszuüben.
Michael Clausecker vom Verband der Bahnindustrie in Deutschland befürwortete die Schaffung einer einzigen zentralen Sicherheitsbehörde. Diese solle sowohl für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, als auch für die Zulassung und Inbetriebnahmegenehmigungen von Anlagen und Fahrzeugen zuständig sein. Es sei nicht vorstellbar, so Clausecker, dass sich Deutschland den Luxus 16 regionaler Landeseisenbahnaufsichtsbehörden leiste, während die EU eine zentrale Eisenbahnagentur einrichte.
Martin Henke vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen forderte hingegen, nichtbundeseigene Eisenbahnen vor unnötigen bürokratischen Belastungen zu schützen, indem man Regionalbahnen und Netze des Regionalverkehrs vom Erfordernis einer Sicherheitsbescheinigung ausnehme.
Das föderale System bei der Eisenbahnsicherheit habe sich bewährt und gewährleiste nicht zuletzt auch einen funktionierenden Wettbewerb. Henke befürwortete den aktuell diskutierten Kompromissvorschlag, nachdem die Länder selber entscheiden sollten, ob sie eine eigene Behörde bräuchten oder die Zuständigkeit für die Eisenbahnsicherheit dem Bund übertragen wollten. Für die Beibehaltung der Zuständigkeiten "vor Ort" plädierte Ulrich Koch von der Elbe-Weser GmbH. Als regional tätiges Unternehmen benötige man eine einheitliche umfassende Eisenbahnaufsicht auf Länderebene. Dem stimmte Jürgen Werner von der Verkehrsgesellschaft Osnabrück zu. Er betonte die gute Zusammenarbeit mit der Landeseisenbahnbehörde Niedersachsen. Nur bei engem Zusammenwirken vor Ort sei es möglich, kostendeckend zu arbeiten.
Als "nicht verfassungskonform" bezeichnete Professor Hans Jürgen Kühlwetter von der Forschungsstelle für deutsches und internationales Eisenbahnrecht die Verlagerung aller administrativen Befugnisse von den Ländern zum Bund. Er widersprach der Ansicht, dass die EU-Richtlinie eine zentrale Behörde fordere. Es gehe lediglich darum, gegenüber der EU mit einer Stimme zu sprechen. Auch Professor Michael Ronellenfitsch von der Universität Tübingen sah eine flexible Umsetzung der Richtlinie als sinnvoll an.