Arbeit und Soziales. Am 18. Januar ging es im Bundestag bunt zu: Dafür sorgten in der Debatte um eine mögliche Reform des Jugendarbeitsschutzes nicht nur die roten Buttons, die einige Abgeordnete, vornehmlich auf der linken Seite des Plenums, in Solidarität mit der Gewerkschaftsjugend trugen, sondern auch die offen zu Tage tretenden Differenzen der schwarzen und roten Koalitionspartner. Doch der Reihe nach: Die FDP- und die Linksfraktion haben zwei in ihrer Ausrichtung gegensätzliche Gesetzentwürfe ( 16/2094 und 16/3016 ) vorgelegt. Die Liberalen wollen, dass bereits Jugendliche ab 16 Jahre im Hotel- und Gaststättengewerbe statt bis 22 Uhr bis 23 Uhr und am Vorabend von Berufsschultagen statt bis 20 Uhr bis 21 Uhr arbeiten dürfen. Die Linke ist dafür, das Schutzalter generell von 18 auf 21 Jahre anzuheben.
Der CSU-Abgeordnete Paul Lehrieder riet den beiden Fraktionen umgehend, "sich als vereinte Opposition in der Mitte" zu treffen. Er verwies zudem auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die derzeit das Gesetz "auf mögliche Ausbildungshemmnisse" durchleuchte, "immer unter der Voraussetzung, dass dabei die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Jugendlichen gewährleistet bleibt". Sein Fraktionskollege, der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Ernst Hinsken (CSU), fügte hinzu, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe würden bis März vorliegen. Auf diese solle gesetzt werden. Zugleich sympathisierte er offen mit dem Antrag der FDP.
Dagegen machte der SPD-Abgeordnete Willi Brase, ausgerüstet mit einer roten Anstecknadel, deutlich: "Wir sehen keinen Handlungsbedarf, am bestehenden Jugendarbeitsschutzgesetz etwas zu verändern." Es gebe keine verlässliche Statistik, die belege, dass mit weniger Jugendarbeitsschutz "in massivem Umfang zusätzliche Ausbildungsplätze" entstehen würden.
Darin war er sich mit der Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer sowie mit Diane Golze von Die Linke einig. Letztere hielt jedoch eine Ausweitung des seit 1976 gültigen Gesetzes für erforderlich, da alle drei Minuten ein junger Mensch am Arbeitsplatz verunglücke. Der FDP-Abgeordnete Heinrich Kolb argumentierte hingegen, das Gesetz solle Jugendliche bei und nicht vor der Arbeit schützen.