Inneres. Die Bundesregierung soll im Aufenthaltsrecht "schnellstmöglich eine großzügige gesetzliche Bleiberechtsregelung bei geduldeten Menschen verankern". Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/3912 ). So soll eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsmarktzugang grundsätzlich nach fünf Jahren geduldetem oder gestattetem Aufenthalt, bei Familien nach drei Jahren, erteilt werden. In Härtefällen müsse der Aufenthalt auch früher erlaubt werden können, etwa bei minderjährigen, unbegleitet eingereisten Flüchtlingen, bei traumatisierten Kriegs- und Gewaltopfern, bei Opfern rassistischer Gewalt in Deutschland oder Opfern von Zwangsheirat und Menschenhandel oder davon bedrohten Menschen. Der Nachweis von Integrationsleistungen durch Sprachkenntnisse, Schulzeugnisse oder einer Erwerbstätigkeit dürfe keine Bedingung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sein.
Die Aufnahme einer Erwerbsarbeit, einer Ausbildung, Weiterqualifikation oder das Erlernen der deutschen Sprache solle aber gefördert werden. Eine ausschließende Stichtagsregelung oder ein Ausschluss von Flüchtlingsgruppen aus bestimmten Herkunftsländern oder wegen angeblich verletzter Mitwirkungspflichten sollte ebenfalls ausgeschlossen werden. Es gelte gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Praxis der Kettenduldung beenden und das Recht auf Bleiben im Sinne von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention in die Praxis umsetzen. Zwei Gesetzentwürfe "unterschiedlicher Prägung" durch die Linke und die Grünen ( 16/369 , 16/281 ) seien im November von der Koalition abgelehnt worden, die sich nur eine Woche später auf Eckpunkte zum Bleiberecht geeinigt habe. Dieses Bleiberecht dürfe aber "nicht willkürlich mit anderen aufenthalts- und leistungsrechtlichen Fragen verknüpft" werden. Die Not langjährig geduldeter Menschen und das Problem der Kettenduldungen seien " Folge gesetzgeberischer Versäumnisse" im Zuwanderungsgesetz. Auch bei der Innenministerkonferenz im November 2006 sei versäumt worden, eine Regelung für geduldete oder Asyl suchende Menschen ohne Aufenthaltsrecht zu schaffen, die die Betroffenen erfüllen könnten. Ohne eine Änderung der Gesetze werde "die Entrechtung vieler Menschen weiter andauern".