Recht. Eine Straftat, bei der ein Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehandelt hat und den Rausch selbst herbeigeführt hat, soll in Zukunft nicht milder geahndet werden können. Diese Änderung des Strafgesetzbuches strebt der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf ( 16/4021 ) an. Er führt aus, bisher könnten Täter wegen verminderter Schuldfähigkeit als Folge einer "krankhaften seelischen Störung" eine Strafminderung erhalten. Dies sei häufig angewandt worden, um einer Aufhebung des Urteils in höheren Instanzen vorzubeugen. Bei etwa 2,5 Millionen alkoholabhängigen, behandlungsbedürftigen Personen in Deutschland und etwa neun Prozent Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss bei allen aufgeklärten Fällen von Mord, Totschlag oder Vergewaltigung sei eine pauschale Schuldminderung des Täters nicht hinnehmbar, wenn der Rausch selbst verschuldet wurde. Wer unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss zu unkontrollierten Handlungen neige, wisse dies meist und müsse sein Verhalten entsprechend anpassen.
Die Bundesregierung begrüßt zwar grundsätzlich die Neuausrichtung. Dem Versuch, die Feststellung des Bundesgerichtshofs "gesetzlich zu fixieren", dass eine Strafmilderung in der Regel ausscheide, wenn der Täter diesen Zustand durch einen selbst verschuldeten Alkoholrausch herbeigeführt hat, sei aus Sicht der Regierung "mit Zurückhaltung zu begegnen". Grundsätzlich solle der Gesetzgeber nur tätig werden, wenn er die geltende Rechtspraxis ändern wolle. Der Bundesratsentwurf stelle zudem Alkohol, Betäubungsmittel und Medikamente gleich. Genau das habe der BgH jedoch zu Recht mit der Begründung abgelehnt, dass bei anderen Rauschmitteln eine enthemmende und aggressionsfördernde Wirkung eben nicht allgemein bekannt, sondern ihre Wirkung "differenzierter und weniger konkret vorhersehbar" sei.