Der von der Bundes- regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Finanzen der Künstlersozialkasse ( 16/4373 ) ist in der Ersten Lesung am 1. März auf die prinzipielle Zustimmung aller Bundestagsfraktionen gestoßen. Größere Bedenken wurden nur von Seiten der Linksfraktion angemeldet.
Angelika Krüger-Leißner (SPD) und Gitta Connemann (CDU/CSU) betonten die Notwendigkeit der Gesetzesnovelle. Die Künstlersozialkasse (KSK), über die sich freischaffende Künstler und Publizisten gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichern können, sei durch den starken Anstieg der Versichertenzahlen in den vergangenen Jahren in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. Derzeit seien 150.000 Selbstständige über die KSK versichert. Zudem, so bemängelte Krüger-Leißner, kämen noch immer nicht alle Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Diese Abgabe, aus der sich die KSK zu 30 Prozent finanziert, wird fällig, wenn ein Unternehmen die Dienste eines Künstlers oder Publizisten beansprucht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass alle abgabenpflichtigen Unternehmen erfasst und überprüft werden sollen. Diese Aufgabe soll der Deutschen Rentenversicherung übertragen werden, um die KSK personell zu entlasten.
Stärker überprüft werden sollen aber auch die Versicherten selbst, deren Beiträge 50 Prozent der KSK finanzieren. Das Gesetz sieht vor, bis zu fünf Prozent der Versicherten durch Vorlage von Einkomenssteuerbescheiden und Gewinn- und Verlustrechnungen stichprobenartig darauf hin zu untersuchen, ob sie die Voraussetzungen für eine KSK-Mitgliedschaft erfüllen. Derzeit muss ein freischaffender Künstler oder Publizist ein Mindestjahreseinkommen von 3.900 Euro aus seiner Tätigkeit nachweisen.
An diesem Vorhaben entzündet sich vor allem die Kritik der Linksfraktion. Sie befürchtet eine "Bestandsreinigung zu Lasten der Versicherten". Man könne die KSK nicht dadurch finanziell absichern, so bemängelte die Katja Kipping, indem man den Kreis der Versicherten einschränke.
Weitgehende Unterstützung für das geplante Gesetz kommt von der FDP und der Grünen. Sie wünschen sich allerdings konkretere Definitionen, welche Berufe als künstlerisch und publizistisch eingestuft werden. Immer wieder müssten die Gerichte über Mitgliedschaften in der KSK entscheiden.
Einig zeigten sich alle Fraktionen über die Bedeutung der KSK für die Kulturlandschaft. Die KSK, die zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss finanziert wird, sei ein unverzichtbares kultupolitisches Instrument, um das Deutschland beneidet werde.