WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Sonderuntersuchungen umstritten
Unterschiedlich haben Sachverständige am 7. März bei der Anhörung des Wirtschaftsausschusses einen Teil des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ( 16/2858 ) zur Modernisierung der Wirtschaftsprüferordnung bewertet. Während die Erweiterung der Ermittlungskompetenzen der Berufskammern allgemein begrüßt wurde, war der Teil der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen umstritten. Diese erlauben der Kammer, ohne Verdacht auf Berufspflichtverletzungen stichprobenartige Ermittlungen durchzuführen.
Laut Gesetzentwurf dürfen dabei alle Mandate, nicht nur die Mandate börsennotierter Unternehmen (so genannte 319a-Mandate) überprüft werden. Für die Beibehaltung dieser Regelung plädierte Volker Röhricht von der Abschlussprüferaufsichtskommission. Nur durch die Kontrolle aller Mandate eines Wirtschaftsprüfers gelange man zu einem umfassenden Eindruck seiner Praxis. Gegen die Ausweitung der Untersuchungen auf Nicht-319a-Mandate sprachen sich Dieter Ulrich, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, und Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer aus.
Vor allem mittelständische Wirtschaftsprüfer mit nur wenigen 319a-Mandaten sähen sich im Personalbereich erheblichen Belas-tungen ausgesetzt, da jede Sonderuntersuchung der Kammer praxisintern betreut werden müsse. Um den Belastungen zu entgehen, würden sich kleinere Unternehmen aus den Prüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen zurückziehen. Dies führe schließlich zu einer stärkeren Marktkonzentration der großen Wirtschaftsprüfer, so Naumann. Eine sachliche Rechtfertigung für die Ausweitung der Sonderuntersuchungen auf Nicht-319a-Mandate könne er nicht erkennen.