UMWELTSCHÄDEN
Bundestag verabschiedet neue Regelungen
Bei der Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden gelten künftig einheitliche Standards. Damit soll die Haftung in Umweltfragen weiter verbessert werden. Mit den Stimmen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen wurde am 9. März im Bundestag ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3806 ) auf Empfehlung des Umweltausschusses (16/4587 ) verabschiedet. Die FDP und die Linke enthielten sich.
Das Gesetz ist erforderlich, um eine vom Europaparlament (2004/35/EG) und vom Rat beschlossene Umwelthaftungsrichtlinie auf Bundesebene umzusetzen. Mit der Richtlinie soll dazu beigetragen werden, in ganz Europa ein "hohes Umweltschutzniveau" sicherzustellen. Hierbei gilt künftig das Prinzip, dass der Verursacher eines Umweltschadens auch dafür verantwortlich sein soll.
"Wir betreten Neuland, und es ist gutes Neuland", brachte es Matthias Miersch (SPD) für die Koalition auf den Punkt. Er hob besonders hervor, dass mit dem neuen Gesetz nicht erst bei der Schädigung der Umwelt, sondern bereits vorher angesetzt werde. Zudem lobte er, dass Deutschland eines der ersten Länder sei, das die Richtlinie umsetze. Sein Koalitionskollege Andreas Jung (CDU) nannte das Gesetz ein gutes Beispiel dafür, "dass es Europa gibt". Die Regelung entspreche den Vorgaben des Koalitionsvertrages, so Jung. Auch wenn die FDP sich bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthielt, hobHorst Meierhofer (FDP) positiv hervor, dass das Gesetz "eigenverantwortliches Handeln" stärke. Wichtig sei aber, wie das Gesetz angewandt werde. Er verband dies mit der Forderung: "Ich darf an die Länder appellieren, einheitlich vorzugehen."
Für Bündnis 90/Die Grünen ist das Gesetz sinnbildlich "etwas mehr als ein halbvolles Glas". Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) goß aber etwas Wasser in den Wein. Sie kritisierte vor allem die nach ihrer Meinung zu laschen Regeln für die Landwirtschaft. Hier sei das Gesetz "nicht nur unökologisch, sondern auch unökonomisch". Als Beispiel führte sie an, dass ein Kilo Pestizide 10 Euro kostet, das Herausfiltern von einem Kilo Pestiziden hingegen mit 100.000 Euro zu Buche schlagen würde. Auch nach Meinung der Linken geht das Gesetz nicht weit genug. "Es muss erheblich mehr getan werden", erklärte Lutz Heilmann für seine Fraktion.
Mit dem Umweltschadensgesetz wird ein Rahmen für alle in der Richtlinie aufgeführten Umweltschäden geschaffen. Damit wird die Haftung für Schäden von Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer sowie des Bodens neu geregelt. Im Gesetz werden dafür wesentliche Begriffe in diesem Bereich neu definiert. Es enthält zudem eine Liste mit beruflichen Tätigkeiten, durch die Umweltschäden verursacht werden können. Neu ist, dass in Zukunft auch Umweltverbände das Recht erhalten, Sanierungsmaßnahmen vor Gericht durchzusetzen. Bisher konnten in solchen Fällen lediglich Privatpersonen klagen.