Die Bundesregierung soll ihren Sponsoringbericht in Zukunft transparenter gestalten und alle privaten Geldgeber ab einer Spende von 5.000 Euro im Jahr namentlich nennen. Das beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am 9. März. Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zum ersten Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung.
Darin hatte der BRH vor allem kritisiert, dass im Bericht die Namen der privaten Mittelgeber nicht genannt wurden. Das BMI hatte darauf verwiesen, dass die Haltung der Ministerien zur namentlichen Nennung der Sponsoren uneinheitlich sei. Sie reiche von der Bereitschaft zur Namensnennung bis hin zu ihrer Ablehnung. Nach Auffassung des BRH werde jedoch ohne Nennung der Sponsoren der zentralen Forderung nach Transparenz nicht hinreichend Rechnung getragen.
Die Nennung der Beteiligten könne mögliche Interessenkonflikte erkenn- und bewertbar machen. Um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, schlug der BRH für die Nennung der Sponsoren eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro vor. Das BMI kündigte an, dass es dies schon im kommenden Sponsoringbericht umsetzen werde. Lediglich bei der Kulturförderung durch Private (Mäzenatentum) würden Ausnahmeregelungen erarbeitet.