Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/4692 ) zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes vorgelegt, der dem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/4149 ) entspricht. Darin ist vorgesehen, dass das Absatzfondsgesetz und das Holzabsatzfondsgesetz um Regelungen zur Kostenerstattung ergänzt werden soll: Beiden Fonds soll die Erstattung der Personal- und Sachkosten auferlegt werden, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Erhebung der Beiträge entstehen.
Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme zu prüfen, wie die Verwaltungskosten der BLE gemindert werden können. Weiter soll die Bundesregierung prüfen, ob die festgelegten Erhebungsgrenzen für die Abgabenpflichten angehoben werden können.
In ihrer Gegenäußerung betont die Bundesregierung, dass die BLE die beste Gewähr für die Erhebung der Abgaben biete. Dabei unterliege die BLE dem strikten Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes. Bei der Erhebung des Schwellenwertes besteht nach Auffassung der Bundesregierung kein Spielraum. Der Gesetzentwurf wurde am 22. März an die Ausschüsse überwiesen