Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will sicherstellen, dass bei der Zulassung neuartiger Therapien auf EU-Ebene nationales Recht berücksichtigt wird. In einem Antrag ( 16/4853 ) beziehen sich die Abgeordneten auf die EWG-Verordnung Nr. 2309/93, nach der die Europäische Arzneimittelbehörde (EMEA) künftig über die Zulassung neuartiger Therapien entscheiden soll - und zwar auch bei Gentherapeutika, somatischen Zelltherapeutika und so genannten Tissue-Engineering-Produkten.
Die Grünen fordern, die grundsätzlich zu begrüßende zentrale Zulassung in der EU dürfe nicht dazu führen, dass der in einigen Mitgliedstaaten bestehende Schutz embryonaler Stammzellen untergraben werde. Ausgeschlossen sein müssten solche Produkte, für die Embryonen in einer Weise hergestellt oder vernichtet werden mussten, die in einzelnen EU-Staaten unter Strafe steht.
Mit der Umsetzung der Verordnung würden derartige Produkte - zumindest kurzfristig - auch in Deutschland zugelassen werden, obwohl deren Herstellung und Verwendung ausdrücklich verboten ist, betonen die Abgeordneten. Deshalb müsse sich die Regierung bei den weiteren Verhandlungen über die EU-Verordnung dafür einsetzen, dass embryonale Stammzellen aus ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen werden.
Auch dürfe die "Herstellung von Tier-Mensch-Lebewesen", zum Beispiel von Embryonen, die sowohl menschliche als auch tierische Keimzellen enthalten, keine Zulassung bekommen. Von der Zulassung ausgeschlossen werden sollen nach Auffassung der Bündnisgrünen zudem Produkte, die auf Eingriffen in die menschliche Keimbahn beruhen. Ferner müsse die freiwillige und unbezahlte Spende von Humangeweben und -zellen verbindlich festgeschrieben werden.