GEsundheit
Ab September gilt Qualmverbot im Bund
Heute ist ein guter Tag für den Nichtraucherschutz in Deutschland", befand die Parlamentarische Staatssekratärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD). Und ihr Amtskollege im Bundesverbraucherministerium, Gerd Müller (CSU), fasste kurz und bündig zusammen: "Künftig gilt: Raucher an die frische Luft." Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag am 25. Mai ein Rauchverbot beschlossen. Dieses gilt vom 1. September an in rund 500 Einrichtungen des Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und auf Bahnhöfen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/5049 , 16/5492 ) stimmten die Koalition und die Fraktion Die Linke zu. Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Mit dem Verbot sind auch Bundestag, Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht sowie das Bundespräsidialamt betroffen. Es gilt nach dem Gesetz "auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden". Allerdings können besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden, "wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht". Näheres dazu soll auf dem Verordnungswege geregelt werden.
Verstöße gegen das Rauchverbot werden laut Gesetz als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Zudem steigt die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit im Herbst von 16 auf 18 Jahre. Die Umstellung der Automaten muss bis zum 1. Januar 2009 erfolgen. Mehrere Redner appellierten in der Debatte an die Länder, ebenfalls gesetzliche Rauchverbote zu schaffen, insbesondere in der Gastronomie.
Ein Antrag der Liberalen ( 16/5118 ) für Nichtraucherschutz "mit Augenmaß" wurde von allen Fraktionen außer der FDP abgelehnt. Auch ein Änderungsantrag der Grünen ( 16/5502 ), in dem ein bundesweites Rauchverbot über das Arbeitsschutzgesetz verlangt wird, erhielt keine Mehrheit. Zwei Anträge der Grünen ( 16/4400 , 16/4957 ), im Bundestag ein Rauchverbot umzusetzen, wurde nach der entsprechenden Änderung des Regierungsentwurfs auf Empfehlung des Ältestenrates ( 16/5493 ) für erledigt erklärt.