MONOPOLKOMMISSION
Regierung distanziert sich von einigen Empfehlungen der Experten
Mangelnde Transparenz über die Preisbildung auf den Energiemärkten hatte die Monopolkommission in ihrem 16. Hauptgutachten ( 16/2460 , 16/2461 ) beklagt. Jetzt hat die Bundesregierung Entwarnung gemeldet. Nach ihrer Auffassung sind die Bedenken der Monopolkommission "im Wesentlichen" ausgeräumt, wie aus ihrer Stellungnahme zum Hauptgutachten ( 16/5881 ) hervorgeht.
Die fünfköpfige Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, dessen Mitglieder für jeweils vier Jahre vom Bundespräsidenten berufen werden. Sie hatte "Missbräuche auf den Großhandels- und Regelenergiemärkten" befürchtet und es für notwendig gehalten, dass neben den Regulierungsbehörden auch die Marktteilnehmer Zugang zu den preisrelevanten Informationen erhalten.
Für den Gassektor hatte sie bezweifelt, dass die gesetzlichen Vorgaben ausreichen, um kurzfristig ein wettbewerbstaugliches Netzzugangsmodell zu schaffen, das auch für das Massengeschäft taugt. Dass die Gasfernleitungsnetze von der kostenorientierten Entgeltregulierung ausgenommen sind, hatten die Wettbewerbswächter als Fehler bezeichnet. Damit neue Anbieter beim Netzzuugang nicht diskriminiert werden, hatte die Kommission dafür plädiert, die Energiekonzerne zu entflechten, Netz und Betrieb also eigentumsrechtlich zu trennen.
Die Regierung spricht dagegen von "erfolgreichen Verfahren zur Genehmigung der Netzentgelte" auf dem Strom- und Gassektor. Die Regulierungsbehörden hätten vielfach die von den Anbietern beantragten Entgelte nur mit deutlichen Abschlägen genehmigt. Auf dem Gassektor sei am 1. Juni eine Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft in Kraft getreten, die auf einem Netzzugangsmodell der Bundesnetzagentur beruht.
Den Vorschlag der Monopolkommission, die Regulierungsbehörden mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten, um den Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten besser überwachen zu können, unterstützt die Regierung nicht. Die Arbeitsteilung zwischen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt habe sich bewährt, heißt es. Allerdings sieht die Regierung ebenfalls die Notwendigkeit, die Wettbewerbsaufsicht zu verschärfen. Die Preismissbrauchsaufsicht auf den Energiemärkten will sie daher vorübergehend intensivieren.
Im Hinblick auf öffentliche Apotheken widerspricht die Regierung der Ansicht der Monopolkommission, es handele sich dabei im Wesentlichen um eine Einzelhandelstätigkeit. Für die Regierung wird der Arzneimittel- und Apothekenmarkt auch in Zukunft gewissen Regulierungen unterliegen, die sich aus den Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit und die Arzneimittelversorgung ergeben. Daher lehnt die Regierung die Empfehlungen der Monopolkommission ab, das Arzneimittelsortiment, das auch außerhalb von Apotheken verkauft werden kann, zu erweitern. Für sie schafft die Apothekenpflicht die Voraussetzungen für eine qualifizierte Prüfung und Lagerung der Arzneimittel sowie für eine angemessene Beratung bei ihrer Abgabe. Wirtschaftliche Erwägungen könnten nicht gegen die Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit aufgewogen werden.
Schließlich widerspricht die Regierung auch der Auffassung der Monopolkommission, die Meisterprüfung im Handwerk sei als Voraussetzung für den Marktzugang überflüssig. Mit der Meisterprüfung sollten Leistungsstand und -fähigkeit des Handwerks gewahrt werden, heißt es in der Stellungnahme unter Berufung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Wahrscheinlichkeit, dass unsachgemäße und damit potenziell gefährdende Handwerksleistungen erbracht werden, werde durch die Meisterprüfung verringert.