Wenn Banken ihre Forderungen aus Immobilienkrediten an Finanzinvestoren verkaufen, kann hat dies für die Kreditnehmer mit der Zwangsvollstreckung und dem Verlust des Wohneigentums enden. Der Finanzausschuss des Bundestages wollte am 19. September in einem Fachgespräch mit Sachverständigen erfahren, ob Gesetzesänderungen notwendig sind, um Schuldner wie etwa private Häuslebauer vor solchen Praktiken zu schützen.
Für den Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken sagte Karl-Peter Schackmann-Fallis, ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kreditnehmers im Falle einer Kreditabtretung würde den Handel mit solchen Forderungen unattraktiv machen. Er sprach sich dagegen aus, eine "Zwangsverpflichtung zu einem Sanierungsversuch" bei notleidenden Krediten einzuführen. Eine Verpflichtung, die Übertragung des Kredits dem Kunden anzeigen zu müssen, sei ebenfalls nicht erforderlich, wenn der Kunde weiterhin von der übertragenden Bank betreut wird, das "Servicing" also dort verbleibt. Anders sei es, wenn mit der Forderung auch das "Servicing" auf den Erwerber übergeht. In diesem Fall wäre es sachgerecht, so Schackmann-Fallis, den Schuldner darüber zu informieren, wer Käufer der Forderung ist.
Dagegen nannte es Reinhard Kudiß vom Bundesverband der Deutschen Industrie unabdingbar, dass der Schuldner rechtzeitig vor einem Verkauf der Kreditforderung seine Zustimmung geben sollte. Alexander Dibelius von der Investmentbank Goldman, Sachs & Co. sah in der Abtretung von Forderungen eine Chance für die Banken, ihr Geschäft weiterzuentwickeln. Da die Kredite mit Eigenkapital unterlegt werden müssten, stehe dieses Kapital für andere Geschäftsaktivitäten nicht zur Verfügung. Professor Udo Reifner (Hamburg) plädierte dafür, das "Servicing" bei der kreditgebenden Bank zu belassen.
Der Darstellung Karsten von Köllers vom Lone Star Funds, einem US-Finanzinvestor, der als Aufkäufer von Immobilienkrediten in Erscheinung getreten ist, widersprach der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig. Von Köller hatte gesagt, die Lone-Star-Mitarbeiter wollten nicht mit unlauteren Mitteln Geld eintreiben. Die Schuldner würden sofort informiert, und es werde das Gespräch zur "Lösung ihres Problems" gesucht. Nicht notleidende Kredite könnten gar nicht gekündigt werden. Dem hielt Schulz-Hennig entgegen, für den Käufer gehe es darum, den Fall abzuwickeln. Der Schuldner könne nur einer Verwertung seiner Immobilie zustimmen oder die sofortige Zwangsvollstreckung riskieren. Das sei nicht hinnehmbar. Gerd Nobbe, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, regte an, den Schutz der vertragstreuen Kreditnehmer dadurch zu verbessern, dass die Bank verpflichtet wird, die Aufsichtsbehörde und den Kunden zu informieren, wenn sie ihre Kreditforderung übertragen will.