Zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen hat der Bundestag am 20. September abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/5950 ).
Die Linke hatte in ihrem Antrag ( 16/5145 ) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Stundenkilometer gefordert, als Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes. Dies könne die Industrie dazu bringen, sich stärker um die Entwicklung kraftstoffsparender Autos zu kümmern. Für ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern hatten sich die Grünen eingesetzt. Sie begründeten ihren Antrag ( 16/5420 ) ebenfalls mit einer Senkung des CO2-Ausstoßes sowie mit anderen Vorteilen für Umwelt und Verkehr. Die Union lehnte die Anträge ab, weil es auf vielen Autobahnen schon Tempobegrenzungen gebe. Auch würden sich viele Fahrer vermutlich nicht daran halten, weil sie den Sinn nicht verstünden. Die SPD sah größeren Handlungsbedarf auf Landstraßen. Zweifel am CO2-Sparpotenzial hatte die FDP. Die Studie, auf die sich Grüne und Linke beriefen, gehe davon aus, dass mehr als die Hälfte der Autolenker schneller als 130 Stundenkilometer fahre. Das sei unrealistisch.