Die Bundesregierung ( 16/7077 ) und der Bundesrat ( 16/7250 ) wollen mehr berufliche Freiräume für Steuerberater schaffen. Durch Änderungen des Steuerberatungsgesetzes soll erreicht werden, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig miteinander eine Bürogemeinschaft bilden können. Bislang ist dies gesetzlich nicht möglich.
Zur Steuerberaterprüfung wollen Regierung und Bundesrat zulassen, wer ein wirtschaftswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens drei Jahre lang praktisch tätig war. Bei vier und mehr Jahren Regelstudienzeit soll eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren ausreichen.
Nach den Plänen der Regierung sollen sich Steuerberatungsgesellschaften künftig auch die Rechtsform der GmbH&Co. KG geben können. Auch eine Kooperation der Steuerberater mit anderen freien Berufen soll zugelassen werden. Gewerbliche Tätigkeiten sollen aber verboten bleiben. Ausnahmen wollen Regierung und Bundesrat dann zulassen, wenn dadurch keine Berufspflichten verletzt werden. Zudem sollen Steuerberater als so genannte Syndikus-Steuerberater arbeiten und damit neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch ein Anstellungsverhältnis eingehen können. Die Angestelltentätigkeit soll allerdings auf Steuerberatungen beschränkt bleiben. Um Interessenkollisisonen zu vermeiden, soll der eigene Arbeitgeber allerdings nicht beraten werden dürfen.
Der Bundesrat folgt in seinem eigenen Gesetzentwurf im Wesentlichen den Vorschlägen der Regierung. Er will aber die Steuerberaterprüfungen und das damit verbundene Zulassungs- und Befreiungsverfahren organisatorisch auf den Berufsstand übertragen. Die Mitwirkung der Länder an der Prüfung soll auf Kernaufgaben beschränkt werden, damit der Charakter einer Staatsprüfung gewahrt bleibt, heißt es im Gesetzentwurf. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sollen zudem von Landesbehörden berufen und abberufen werden können. Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf gegen das Vorhaben der Regierung, Rechtsverordnungen zum Prüfungsverfahren erlassen zu können, ohne vorher seine Zustimmung einzuholen. Das Steuerberatungsgesetz sei ein Bundesgesetz, das von den Ländern zumindest auch als "eigene Angelegenheit" ausgeführt werde, heißt es zur Begründung.