Die Arbeit der Nachrichtendienste
Die drei Nachrichtendienste des Bundes sind der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Dienste arbeiten geheim und entziehen sich somit dem Prinzip der Öffentlichkeit. Ihre Aufgabe besteht darin, die Grundpfeiler der Demokratie, zu denen die Menschenrechte sowie das Mehrparteienprinzip gehören, zu schützen und Gefahren abzuwehren. Bei ihrer Arbeit ist es den Diensten untersagt, die Grundrechte der Bürger einzuschränken, damit ihre Arbeit schneller voran geht oder Bürger auszuspionieren, nur weil sie eine andere Meinung vertreten.
Zu ihrer Arbeit gehört neben der Auswertung frei zugänglicher Quellen, wie z. B. von Medienberichterstattungen oder Parteipublikationen, auch der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln.
Abhörmaßnahmen der Dienste müssen bei jedem Einsatz genau begründet, von der Leitung des zuständigen Ministeriums angeordnet und schließlich von der G10-Kommission in jedem einzelnen Fall genehmigt werden.
Die Nachrichtendienste des Bundes unterliegen der Kontrolle des Deutschen Bundestages und seiner Gremien: dem Parlamentarischen Kontrollgremium, der G-10 Kommission und dem Vertrauensgremium, außerdem der Kontrolle der Datenschutzbeauftragten und der Gerichte.
Der Bundesnachrichtendienst (BND)
Die Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes ist die weltweite
Aufklärung von Entwicklungen und Vorgängen, die für
die Sicherheit Deutschlands und seine Außenpolitik von
Bedeutung sind.
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist dafür
zuständig, verfassungsfeindliche Aktivitäten im Inland
aufzudecken sowie die Tätigkeit anderer Nachrichtendienste auf
deutschem Boden aufzuklären.
Militärischer Abschirmdienst (MAD)
Der Militärische Abschirmdienst klärt sicherheitsgefährdende Bestrebungen gegen die Bundeswehr auf.