Mitgliedschaft in der VDFP
Mitglied der VDFP kann werden, wer ihre Ziele unterstützt - insbesondere Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Vereinigung).
Darüber hinaus sind uns Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesministerien und anderen Stellen willkommen. Entscheidend sind das Interesse und die Begeisterung für das deutsch-französische Verhältnis. Kenntnisse der französischen Sprache sind dabei nicht erforderlich.
Mitglieder und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich in besonderem Maße um die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele der VDFP verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.
Das hier hinterlegte Antragsformular kann direkt am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.