Glossar
Abstimmungen
Der Bundestag kennt verschiedene
Abstimmungsformen: Die einfache Form per Handheben ist der
tägliche Standard. Nur in der Dritten Lesung
von Gesetzen stehen
die Abgeordneten
als Zeichen ihres Abstimmungsverhaltens auf. Das Ergebnis ermittelt
der Sitzungsvorstand per Augenschein. Bei Zweifeln wird die
Abstimmung per "Hammelsprung" wiederholt, indem die
Abgeordneten den Saal verlassen und ihn durch verschiedene
Türen für "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" betreten und
dabei gezählt werden. Die namentliche Abstimmung vollzieht sich
mit Hilfe von farbigen Stimmkarten. Die geheime
Abstimmung für herausragende Personalentscheidungen, wie
die Wahl des Bundestagspräsidenten und
des Kanzlers, geschieht durch Aufruf jedes
einzelnen Abgeordneten, der in eine Wahlkabine geht, die Stimmkarte
dort markiert, sie in einen Umschlag steckt und sie dann erst in
die Urne wirft.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/abstimmungen