Glossar
Bundesrechnungshof
Nach Artikel 114 GG hat der
Bundesfinanzminister dem Bundestag und dem Bundesrat über alle Einnahmen
und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden
jährlich Auskunft zu geben. Die Angaben werden durch den
Bundesrechnungshof geprüft. Er ist
der Bundesregierung gegenüber
selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bundesrhof