Glossar
Überhangmandate
Wenn eine Partei mehr Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den
Bundestag
entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in
einem Bundesland zustehen, vergrößert sich der Bundestag
durch diese Überhangmandate.
Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.
Im 16. Deutschen Bundestag gibt es 15 Überhangmandate, davon bei der SPD neun und bei der CDU/CSU sechs.
Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/U/ueberh_mandate