hib-Meldung
002/2005
Datum: 03.01.2005
heute im Bundestag - 03.01.2005
Nach Überwachung durch schweizerische Flugsicherung gefragt
15/4528) vor. Ursprünglich sei vorgesehen
gewesen, die Flugüberwachung durch Skyguide in
völkerrechtlich verbindlicher Weise zu regeln. Die
Ratifizierung eines entsprechenden Vertrages sei am Widerstand des
Schweizer Ständerates gescheitert. Daher begegne die aktuelle
Praxis nun starken verfassungsrechtlichen Bedenken, wie die
CDU/CSU-Fraktion betont. Da der Schweizer Bund einem Bericht vom
Juli 2004 zufolge die dauerhafte Übernahme der Flugsicherung
im süddeutschen Raum durch Skyguide anstrebe, wollen die
Abgeordneten nun wissen, welches die Gründe dafür sind,
dass die Bundesregierung diese Praxis ohne Rechtsgrundlage dulde.
Außerdem fragen sie, warum die Flugsicherung auf diesem
Gebiet nicht von der Deutschen Flugsicherung vorgenommen werden
könne.
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung dulde die Wahrnehmung
deutscher Hoheitsrechte durch die schweizerische Flugsicherung
Skyguide ohne Rechtsgrundlage. Das wirft die CDU/CSU-Fraktion der
Regierung in einer Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_002/08