hib-Meldung
038/2005
Datum: 10.02.2005
heute im Bundestag - 10.02.2005
Wechsel der Stasi-Unterlagenbehörde zum Kulturressort rückgängig machen
15/4728). Die Liberalen führen erhebliche
rechtliche Bedenken gegen diese Organisationsverfügung des
Bundeskanzlers an. So verstoße die Maßnahme gegen
Paragraf 35 des Stasi-Unterlagengesetzes, wonach die
Stasi-Unterlagenbehörde eine Bundesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern sei.
Wörtlich erklären die Abgeordneten im Antrag: "Der
Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig. Wer etwas anderes will, muss
das Gesetz ändern." Auch das vom Bundesinnenminister
angeführte Zuständigkeitsanpassungsgesetz ergebe "nichts
anderes". Das Gesetz beziehe sich auf andere Fälle, bei denen
die Änderung einer Behördenbezeichnung oder die
Änderung der Zuständigkeit für eine bestimmte
Aufgabe gemeint seien. Im konkreten Fall gehe es jedoch nicht um
die Übertragung von Aufgaben in ein anderes Ressort, sondern
vielmehr um den Wechsel einer Behörde von einem Ressort in ein
anderes. Im Übrigen habe die gesetzliche Regelung zum
Stasi-Unterlagengesetz "keineswegs nur deklaratorischen Charakter".
Dies ergebe sich aus der Entstehungsgeschichte des
Stasi-Unterlagengesetzes und aus den ausführlichen
Erörterungen des Innenausschusses zur Verankerung der
Stasi-Unterlagenbehörde. Die Frage sei dem Deutschen Bundestag
seinerzeit so wichtig gewesen, dass er sich - anders als sonst
üblich - entschlossen habe, die Zugehörigkeit einem
bestimmten Geschäftsbereich gesetzlich zu regeln. Diese
gesetzgeberische Grundentscheidung könne nicht vom
Bundeskanzler durch eine Organisationsverfügung, sondern
allein vom Deutschen Bundestag durch Gesetz geändert werden.
Berlin: (hib/WOL) Gegen den Wechsel des Bundesbeauftragten für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
(Stasi-Unterlagenbehörde) vom Innen- ins Kulturressort wendet
sich die FDP mit einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_038/02