hib-Meldung
042/2005
Datum: 16.02.2005
heute im Bundestag - 16.02.2005
Koalition und Union wollen Gentechnikrecht ändern
15/4834) EU-Vorgaben in deutsches Recht
umsetzen. Gleichzeitig hat die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (
15/4828) verlangt, das Gentechnikgesetz
"wettbewerbsfähig zu vervollständigen". Die Koalition
schreibt in ihrer Initiative, die Freisetzungsrichtlinie der EU
enthalte hauptsächlich Elemente, welche die Sicherheit
erhöhen, beispielsweise die Beobachtung (so genanntes
Monitoring) des gentechnisch veränderten Organismus auch dann,
wenn die Genehmigung zum Inverkehrbringen bereits erteilt wurde.
Vorgesehen sind auch die zwingende Kennzeichnung auf allen Stufen
des Inverkehrbringens, die auf zehn Jahre befristete Genehmigung
dafür mit anschließender
Verlängerungsmöglichkeit sowie die Einführung eines
öffentlich zugänglichen Standortregisters sowohl für
Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen als auch
für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, wenn
diese als Produkte zugelassen sind. Ausgebaut wird auch die
Öffentlichkeitsinformation und die Beteiligung der
Öffentlichkeit, heißt es weiter.
Verfahrenserleichterungen wie behördeninterne Fristen bei der
Behandlung eines Antrags sind ebenso in der Richtlinie enthalten.
Die Koalition berichtet ferner, ein großer Teil dieser
Elemente sei bereits mit dem Gesetz zur Neuordnung des
Gentechnikrechts umgesetzt worden. Mit dem jetzt vorliegenden
Entwurf gehe es um noch ausstehende Teile, die vor allem
Verfahrensvorschriften beinhalten. Die Fraktionen teilen mit, dass
aufgrund der Änderungen Mehrkosten für denjenigen, der
gentechnisch verändertes Produkt in den Verkehr bringt oder
damit umgeht, nicht auszuschließen seien. Es bleibe
abzuwarten, ob eine nennenswerte Mehrbelastung eintritt. Die Union
schreibt in ihrem Antrag, die von Verbraucherschutzministerin
Renate Künast im November vorgelegte 6-Punkte-Mängelliste
zum Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts sei noch vor der
geplanten Novellierung des Gesetzes abzuarbeiten. So sei mit der
EU-Kommission verbindlich zu klären, dass die Abgabe von
Erzeugnissen an Dritte, deren zufälliger oder technisch nicht
zu vermeidender Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen
auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen ist, nicht
als Inverkehrbringen gelte. Darüber hinaus sei der von der
Union vor knapp zwei Jahren vorgelegte Entwurf zur Änderung
des Gentechnikgesetzes in das deutsche Gentechnikrecht
einzufügen. Unter anderem sollten die von der Ministerin
persönlich verfügten Einschränkungen der Forschungen
in den Ressortforschungseinrichtungen des Bundes
zurückgenommen werden, da sich gezeigt habe, dass diese
Projekte, wie die Resistenzforschung an Obstbäumen,
international zur Spitzenforschung gehörten.
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen
mit ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Neufassung des
Gentechnikrechts (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_042/03