Ausschuss will Änderung der Bundes-Apothekerordnung zügig umsetzen
Berlin: (hib/BES) Mit der geplanten Änderung der Bundes-Apothekerordnung im Zuge der Umsetzung von EU-Recht hat sich am Mittwochvormittag erstmals der Gesundheitsausschuss befasst. Zur Beratung stand ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/4784) zur Harmonisierung der EU-Vorschriften nach der Osterweiterung der Union. "Dieses Gesetz ist überfällig", sagte Marion Caspers-Merk, Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium. Es sei kein strittiges Gesetzgebungsverfahren: Der Umsetzungsprozess sei bereits im Vorfeld in enger Kooperation zwischen Bund und Ländern gelaufen. Lediglich kleinere Änderungsanträge seien eingegangen. In der Beratung interessierte sich der Ausschuss vor allem für die Sicherstellung der Qualität von Apothekerdiensten in Deutschland und für die Mindestanforderungen. Die Abgeordneten fragten auch nach Details der Prüfverfahren für die Zulassung von ausländischen Apothekern hierzulande. Nach Auskunft der Bundesregierung sind die Mindestanforderungen im EU-Recht definiert. Das geplante Gesetz sehe außerdem vor, dass ausländische Apotheker, die in der Bundesrepublik ihren Beruf ausüben wollen, das deutsche Recht auf diesem Gebiet kennen und die deutsche Sprache beherrschen müssen. Die Prüfungskompetenz liege bei den Länderbehörden. Dies sei inzwischen schon Routine.
Die SPD bat um eine "zügige Verabschiedung" des Gesetzes, ohne eine öffentliche Anhörung von Experten anzusetzen, damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wegen einer verspäteten Umsetzung abgewendet werden könne. Die Union kritisierte daraufhin das Vorgehen der Bundesregierung, die Gesetzgebungsverfahren "sehr lange" hinauszögere oder liegen lasse. Die Koalitionsfraktionen sollten daher nicht die Opposition zum zügigen Verfahren - dieses strebe die Union auch an - auffordern. Eine Anhörung werde die CDU/CSU-Fraktion nicht beantragen.
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