hib-Meldung
142/2005
Datum: 23.05.2005
heute im Bundestag - 23.05.2005
Bundesregierung: Wählerverzeichnisse auf neuesten Stand bringen
15/5419) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/5321). Vor der Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen sei eine entsprechende Befragung zur
Staatsangehörigkeit durchgeführt worden. Laut
Bundesregierung besteht keine Mitteilungspflicht beim Erwerb einer
anderen Staatsbürgerschaft, da diese nur "schwerlich zu
überwachen" wäre. Die deutschen Behörden seien von
der Information des Einbürgerungsstaates abhängig.
Zurzeit existierten jedoch nur mit 20 Staaten Abkommen über
den Datenaustausch. Angaben, inwieweit die Ergebnisse
zukünftiger Landtags- und Bundestagswahlen aufgrund dieses
Sachverhaltes erfolgreich angefochten werden können, lehnt die
Bundesregierung als "spekulative Einschätzungen" ab.
Berlin: (hib/MMÜ) Damit ausländische
Staatsangehörige, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft
verloren und dies nicht bei den Behörden gemeldet haben, nicht
in die Wählerverzeichnisse kommender Bundestags- und
Europawahlen übernommen werden, bedarf es einer Aktualisierung
der Melderegister. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_142/05