Anhörungen zur Arzneimittelversorgung und zur Fälligkeit für Sozialbeiträge
Berlin: (hib/BES) Mit der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen befasst sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Montag, dem 13. Juni. Zur Debatte steht dabei ein Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 15/5318). Darin plädiert die Union für die Erstattung rezeptfreier Medikamente für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Als Sachverständige sind Vertreter von 29 Verbänden und Organisationen geladen. Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr im Fraktionssaal der CDU/CSU 3 N001 (Reichstagsgebäude) und wird voraussichtlich bis 15 Uhr dauern.
Anschließend, ab 15:15 Uhr, steht die geplante Umstellung der Fälligkeitsregelung für Sozialbeiträge auf der Tagesordnung einer weiteren öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Grundlage der Beratung ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 15/5574). Darin ist vorgesehen, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag künftig parallel zur Berechnung des Lohnes oder Gehaltes am Monatsende in voraussichtlicher Höhe fällig sein soll. 23 Vertreter aus betroffenen Verbänden und ein Einzelsachverständiger, Professor Eckard Bomsdorf vom Seminar für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität zu Köln, stehen dem Gremium Rede und Antwort.
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