hib-Meldung
186/2005
Datum: 08.07.2005
heute im Bundestag - 08.07.2005
Enquete-Kommission empfiehlt berufliche Freistellung zur Sterbebegleitung
15/5858) empfiehlt sie für
Berufstätige einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der
Arbeit für einen Zeitraum von drei bis maximal sechs Monaten
bei gleichzeitiger sozialrechtlicher Absicherung sowie
fortbestehendem Kündigungsschutz. Dies sollte immer dann
gelten, wenn ein Berufstätiger einen ihm nahe stehenden
Menschen begleitet, dessen Grunderkrankung unheilbar, weit
fortgeschritten und lebensbedrohlich ist. Der berechtigte
Personenkreis für eine entsprechende Karenzregelung sollte
nach den Vorstellungen der Enquete-Kommission auf
Familienmitglieder, den Lebenspartner oder andere Personen begrenzt
sein, die in einem besonderen Näheverhältnis zum
Patienten stehen. In ihrer eingangs dargelegten Erklärung zum
Zwischenbericht begründet die Enquete-Kommission ihr Anliegen,
Menschen auf ihrem letzten Lebensweg in Würde zu sterben zu
lassen, damit, dass laut Umfragen immer mehr Menschen Angst
hätten, "unwürdig sterben zu müssen". Die
Überbetonung eines auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen
begründeten Machbarkeitsglaubens habe dazu geführt, dass
viele Menschen die Befürchtung hätten, am Ende des Lebens
einer Hochleistungsmedizin ausgesetzt zu sein, die ein
würdiges Sterben verhindere. Für die Mitglieder der
Enquete-Kommission steht deshalb fest, dass die Konzentration auf
die rein medizinische Versorgung zugunsten einer intensiven
psychosozialen, pflegerischen und spirituellen Sterbebegleitung und
Betreuung der Angehörigen aufgegeben werden muss. Patienten
und Angehörigen müsse so viel Unterstützung und
Kompetenz angeboten werden, dass ein Sterben zu Hause in der
vertrauten Umgebung möglich sei. Die Enquete-Kommission
verweist auf die Palliativmedizin und die Hospizarbeit als zwei
Instrumente, dieses Ziel zu erreichen. Unter Palliativmedizin werde
die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren
Familien verstanden, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung
und den damit verbundenen Problemen konfrontiert seien. Die
Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein
würdiges und selbstbestimmtes Leben und Sterben bis zum Ende
zu ermöglichen. Empfehlungen zur Verbesserung der
Palliativmedizin und Hospizarbeit richten sich auch auf die
ärztliche Ausbildung, die Krankenpflegeausbildung sowie die
Finanzierung ambulanter Hospizarbeit.
Berlin: (hib/SAS) Eine gesetzliche Regelung zur Freistellung
Berufstätiger, damit diese schwerkranke oder sterbende
Angehörige oder besonders nahe stehende Personen beim Sterben
begleiten können, schlägt die Enquete-Kommission "Ethik
und Recht der modernen Medizin" vor. In ihrem zur "Verbesserung der
Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch
Palliativmedizin und Hospizarbeit" vorgelegten Zwischenbericht (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_186/05