Entschließung gegen Vorratsdatenspeicherung bestätigen
Berlin: (hib/WOL) Der Bundestag soll seine einstimmig angenommenen Entschließungen vom Januar und Dezember 2004 "gegen eine verpflichtende Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat" bekräftigen. Dies wollen Bündnis 90/Die Grünen mit einem Antrag zur "Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen" ( 16/237) erreichen. Die vom Rat für Justiz und Inneres erzielte gemeinsame Auffassung zu dem Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates sei "bürgerrechtlich nicht akzeptabel", erklärt die Fraktion. Missbilligen soll das Parlament auch das mangelnde Engagement der Bundesregierung gegen eine solche Verpflichtung. Es bestehe kein Anlass, die erst 2004 mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedete Fassung wieder zu ändern. Die Bundesregierung soll die von allen deutschen Fraktionen getragenen Beschlüsse wieder zur Grundlage der Verhandlungen auf EU-Ebene zu machen und sich dafür einzusetzen, dass die Nutzerspuren von 450 Millionen EU-Bürgern "nicht Teil einer allumfassenden Datenspeicherung" werden. Eine unabhängig von jeglichem Verdacht vorgenommene Speicherung der Verbindungsdaten aller Telekommunikationsbenutzer sei "auch in einer schwierigen Sicherheitslage keine angemessene Antwort eines Rechtsstaates". Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten dürften nicht gezwungen werden, Milliarden von Telefon- und Internetdaten der EU-Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern und dann die erheblichen Mehrkosten auf Unternehmen und Verbraucher umzulegen, heißt es in der Begründung.
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