hib-Meldung
006/2006
Datum: 10.01.2006
heute im Bundestag - 10.01.2006
Abkommen über Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten umsetzen
16/342) vorgelegt. Darin heißt es, die
Anforderungen, die das Übereinkommen in den genannten
Betrieben stelle, seien in der Bundesrepublik durch die Regelungen
des Arbeitszeitgesetzes, des Nachweisgesetzes, des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und der
Gewerbeordnung sowie durch die im Hotel- und
Gaststättenbereich geltenden Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge erfüllt.
Weitere gesetzliche Regelungen seien daher nicht erforderlich. Das
Übereinkommen enthält Aussagen zu Arbeitsbedingungen wie
Arbeits- und Ruhezeiten, aber auch zu Grundansprüchen im
Hinblick auf das Entgelt für die Arbeitnehmer in den genannten
Betrieben. Der vorrangige Zweck liege darin, so die Regierung,
für die Arbeitnehmer mit den Arbeitsbedingungen auch ihre
Ausbildung und ihre Berufsaussichten sowie die
Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern.
Berlin: (hib/VOM) Ein Überkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation vom Juni 1991 über die Arbeitsbedingungen
in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben soll in
deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung
einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_006/01