Nur "moderate Mietanhebungen" in öffentlich geförderten Wohnungen
Berlin: (hib/VOM) Die mit der Reform des Wohnungsbaurechts im Jahr 2002 eingeführte Verknüpfung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschalen bei öffentlich geförderten Mietwohnungen hat im Jahr 2005 nur zu einer "moderaten Anhebung der Mieten" geführt. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die Indexierung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschalen ( 16/329) hervor. Der Bundestag hatte damals die Regierung aufgefordert, ihm über die erstmalige Anwendung dieser Verknüpfung im Jahr 2005 zu berichten. Die Mieterhöhungen seien in der Praxis ohne Probleme akzeptiert und umgesetzt worden, so die Regierung.
Bis zur Reform des Wohnungsbaurechts seien etwa alle vier Jahre die Pauschalbeträge per Verordnung geändert worden. Vor der Einleitung der Verordnungsverfahren sei ein Gutachten eingeholt worden, mit dessen Hilfe die Angemessenheit der Beträge ermittelt und begründet worden sei. Diese Gutachten seien aufwändig und teuer, gleichzeitig aber wenig aussagekräftig und methodisch angreifbar gewesen. Dem Grundprinzip der Kostenmiete entsprechend sollten eingetretene Kostensteigerungen nachvollzogen werden. Dieses System sei jedoch nicht darauf angelegt gewesen, betriebswirtschaftliche Anreize für Kosteneinsparungen zu setzen. Die Steigerungen der Pauschalen hätten in der Regel deutlich über der allgemeinen Preisentwicklung gelegen. Bei der Reform sei eine Lösung gesucht worden, die sowohl den Interessen der Wohnungswirtschaft als auch der Mieter gerecht wird. Befürwortet wurde ein automatischer Anpassungsmodus, um die Erhöhungen möglichst aus der politischen Diskussion herauszuhalten. Der Vorschlag, die Pauschalsätze mit dem Verbraucherpreisindex zu verknüpfen, habe damals allgemeine Zustimmung gefunden. Die Regierung wertet das Verfahren als Beitrag zur Entbürokratisierung. Die Einschätzungen auf Vermieter- und Mieterseite hätten die Bewertungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung uneingeschränkt bestätigt und belegt, dass eine Lösung gefunden worden sei, die den Interessen beider Seiten entgegenkommt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.