hib-Meldung
016/2006
Datum: 20.01.2006
heute im Bundestag - 20.01.2006
Bündnis 90/Die Grünen fordern Änderungen an der EU-Dienstleistungsrichtlinie
16/373) heißt, soll sich die
Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel für eine
Reihe von Änderungen einsetzen. So müssten die
Beschäftigungschancen des einheitlichen EU-Binnenmarktes
für Dienstleistungen genutzt werden, ohne damit nationale
Standards zu gefährden. Das Herkunftslandprinzip, wonach es
auf das Recht des Herkunftslandes des Diensteanbieters ankommt,
dürfe nur beim Marktzugang angewendet werden, so die Fraktion.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen müsse zwischen
dem Zugang zu den Märkten der EU-Staaten und einer konkreten
Dienstleistung unterschieden werden. Für den Zugang
müssten die Regeln des Herkunftslandes, für die
Ausübung aber diejenigen des Ziellandes gelten. Ebenso
dürfe die Richtlinie dem Ziel nicht zuwiderlaufen, die
Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards anzugleichen. Die
in einem Staat erbrachten Dienstleistungen müssten die
dortigen gesetzlichen Verbraucher- und Umweltschutzvorschriften
erfüllen. Auch sei der Anwendungsbereich der Richtlinie auf
kommerzielle Dienstleistungen zu begrenzen. Die Staaten
müssten die Möglichkeit behalten, Leistungen der
Daseinsvorsorge in eigener Verantwortung zu regeln. Sensible
Bereiche wie Sozial-, Pflege- und Gesundheitsdienstleistungen
müssten von der Richtlinie ausgenommen werden, solange nicht
klargestellt ist, dass die Staaten weiterhin allein für
Organisation und Finanzierung der Gesundheitsdienst- und
Pflegeleistungen sowie der sozialen Sicherungssysteme
zuständig sind. Darüber hinaus sind nach Ansicht der
Fraktion Bildungsdienstleistungen in ganz oder überwiegend
öffentlich finanzierten Schulen und Hochschulen aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Sowohl bei der
Niederlassung von Bildungsanbietern als auch beim
grenzüberschreitenden Angebot von Bildungsdienstleistungen
seien nationale Qualitätsstandards einzuhalten. Ebenso will
die Fraktion audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen wie
Fernsehen und Hörfunk, aber auch die Abwasserentsorgung, die
Abfallbeseitigung, die Überwachung von Grenzwerten nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz, Verbraucherverträge, das
internationale Privatrecht, das Kartellrecht, Regelungen gegen
unlauteren Wettbewerb und Verbrauchertäuschung sowie das
Marktordnungsrecht aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie
fernhalten. Gleiches solle für das Steuerwesen und die
Besteuerung von Dienstleistungen, für Tätigkeiten, die
mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind,
für Anforderungen des Atom- und Strahlenschutzes sowie
für den Embryonenschutz, die Stammzellenforschung und die
Gendiagnostik gelten.Schließlich fordert die Fraktion die
Regierung auf, parallel zum Inkrafttreten einer so geänderten
Dienstleistungsrichtlinie das Entsendegesetz, das bestimmte
Branchen vor Lohndumping durch ausländische Arbeitnehmer
schützen soll, auf alle Branchen auszudehnen. Dadurch sollen
alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer durch
branchenspezifische und regionale Mindestlöhne vor Lohndumping
geschützt werden. Dort, wo es keine allgemeinverbindlichen
Tarifverträge gebe, müsse es eine rechtlich verbindliche
Mindestlohngrenze geben, heißt es in dem Antrag weiter.
Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag soll die Europäische Union
auffordern, einen neuen Entwurf der umstrittenen
Dienstleistungsrichtlinie vorzulegen. Wie es in einem Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_016/05