hib-Meldung
027/2006
Datum: 31.01.2006
heute im Bundestag - 31.01.2006
Wohnmobile auch künftig nach dem Gewicht besteuern
16/473) vorgelegt. Die Fraktion verweist auf
die am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getretene
Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr
nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und
Emissionsverhalten besteuert werden. Nach Auffassung der FDP
sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte
Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse
mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen
betroffen sein sollen. Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach
dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht
ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der
Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat,
Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem
häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur
Begründung.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass
Wohnmobile und in der Bauart ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach
dem Gewicht und nicht nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert
werden. Dazu haben die Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung
des Kraftfahrzeugssteuergesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_027/01