Neue Zuständigkeiten für Abfallbeseitigung bis Sozialgesetzgebung
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (Zuständigkeitslockerungsgesetz) wollen die Bundesländer Änderungen in sechs Gesetzeswerken erreichen ( 16/518). Die Länderkammer schlägt vor, der Deutsche Bundestag solle mit Zustimmung des Bundesrates Änderungen im Verwaltungskostengesetz, beim Abfallverbringungsgesetz, beim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, beim Flurbereinigungsgesetz und beim Achten Buch Sozialgesetzbuch vornehmen. Darüber hinaus soll das Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung aufgehoben werden. Die Änderungen haben im Wesentlichen eine künftige Zuständigkeit der Länder und eine Erhebung der Kosten auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts zum Ziel.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass der vorgelegte Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der Föderalismusreform steht. Bei dieser Reform sollen künftig bundesrechtliche Regelungen von einer Zustimmungsbedürftigkeit durch die Länderkammer befreit werden, während andererseits die Länder von bundesrechtlichen Regelungen abweichen dürften. Außerdem sollen den Ländern mit der Föderalismusreform ohnehin in zahlreichen Fällen Gesetzgebungskompetenzen übertragen werden, unter anderem für die Flurbereinigung. Die Regierung regt daher an, die Erfordernis des vorliegenden Gesetzentwurfes im Zusammenhang mit den Verfahren zur Umsetzung der Föderalismusreform zu überprüfen.
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