hib-Meldung
076/2006
Datum: 14.03.2006
heute im Bundestag - 14.03.2006
Rückkehr zur Käfighaltung für Legehennen ablehnen
16/839) machen sich die Grünen dafür
stark, das Verbot der Käfigbatteriehaltung in der bestehenden
Form aufrecht zu erhalten. Die angestrebte Änderung bedeute,
dass in solchen Käfigen die Hennen wieder auf "engstem Raum
zusammengepfercht" würden und dem einzelnen Tier nur
geringfügig mehr Fläche als auf einem DIN A4-Blatt
bleibe. Dies widerspreche dem Gedanken der artgerechten
Tierhaltung. Zudem sprechen sie sich für eine Fortführung
der bestehenden Fördermöglichkeiten für den
Übergang von der Käfigbatteriehaltung zu artgerechten
Haltungsformen von Legehennen aus. Sie verweisen dabei auf die
rechtlichen Grundlagen, wie sie mit der Ersten Änderung der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 für
die Käfighaltung bei Legehennen geschaffen worden waren. Diese
entsprächen sowohl dem Grundsatzurteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der
Batteriekäfighaltung als auch dem Willen von 80 Prozent der
Verbraucher, die eine Käfighaltung ablehnten, so die
Grünen.
Berlin: (hib/SAS) Eine Wiedereinführung der Käfighaltung
für Legehennen "durch die Hintertür" befürchten
Bündnis 90/Die Grünen mit einer Initiative einiger
Bundesländer. So planten die Bundesländer Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat einen
Vorstoß, nach dem Kleinvolieren-Käfige mit einer
Höhe von etwa 50 Zentimetern und einer Fläche von 850
Quadratzentimetern pro Huhn zugelassen werden sollen. In ihrem
Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_076/05