hib-Meldung
104/2006
Datum: 31.03.2006
heute im Bundestag - 31.03.2006
FDP will Auskunft über EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
16/1074). In dem Gesetz heißt es, die
Bezeichnung "Sparkasse" dürften grundsätzlich nur
öffentlich-rechtliche Sparkassen führen. Nach
Überzeugung der Brüsseler Kommission verstoße
dieser Namensschutz für öffentlich-rechtliche Institute
jedoch gegen die Kapital- und Niederlassungsfreiheit im
europäischen Binnenmarkt, schreiben die Abgeordneten. Die
Regierung soll sagen, wie der Sachstand des
Vertragsverletzungsverfahrens ist und ob sie die Vorschrift
ändern will, um sie an das EU-Recht anzupassen. Gefragt wird
ferner, was die Regierung unternehmen will, um die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Banken zu fördern.
Darüber hinaus soll die Regierung die Auslegung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beurteilen,
dass sämtliche Überschüsse einer Sparkasse
gemeinnützig verwendet werden müssen. Schließlich
interessiert die Abgeordneten, wie die Regierung den
unterschiedlichen Namensschutz der Volksbanken gegenüber dem
der Sparkassen im Kreditwesengesetz begründet.
Berlin: (hib/VOM) Nach einem Vertragsverletzungsverfahren der
Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen einer Regelung
im Kreditwesengesetz erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer
Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_104/07