hib-Meldung
127/2006
Datum: 26.04.2006
heute im Bundestag - 26.04.2006
Linksfraktion fragt nach Studienkrediten
16/1265) will die Fraktion daher wissen, wie
die Bundesregierung es bewertet, dass es nach den
Akkreditierungsbedingungen nicht zu den Aufgaben der
Vertriebspartner der KfW gehört, eine Rechtsberatung
vorzunehmen. Damit könnten Studierende im Fall einer
Fehlberatung den Vertriebspartner nicht haftbar machen. Die
Fraktion fragt danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung
vorsieht, um Studierende finanziell und rechtlich im Fall von
Fehlberatungen abzusichern und was sie plant, um Fehlberatungen zu
vermeiden. Zudem will Die Linke wissen, wie die Regierung die
Diskrepanz zwischen dem BAföG-Höchstsatz und der
maximalen Höhe des Studienkredits bewertet und was sie plant,
um die Verschuldung durch die KfW-Kredite und deren Folgen
evaluieren zu lassen.
Berlin: (hib/SUK) Seit dem 1. April 2006 können Studierende an
deutschen Hochschulen Studienkredite beantragen, die von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben werden.
Vermittelt werden die Kredite über so genannte
Vertriebspartner. Die Linksfraktion befürchtet, "dass sich die
Art und Weise der Vergabe dieser Kredite besonders nachteilig
für Studierende und Studieninteressierte aus schwachen
sozialen Schichten auswirken wird". In einer Kleinen Anfrage (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_127/01