Im Bundestag notiert: Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde
Berlin: (hib/BOB) Das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB), das Ende März 1998 in Kingston (Jamaika) unterzeichnet wurde, bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Regierung hat aus diesem Grund einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 16/1289) vorgelegt. Das Protokoll regelt die Vorrechte und Immunitäten der IMB, der Vertreter der Mitgliedstaaten, der Bediensteten sowie der Sachverständigen, die nicht Bedienstete sind. Die Länderkammer hat am 7. April bereits beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwände zu erheben.
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