An UN-Resolution soll sich durch die US-indische Kooperation nichts ändern
Berlin: (hib/BOB) Amerikanische Pläne bei der Zusammenarbeit mit Indien im Nuklearbereich sollen nach Aussage der US-Regierung nichts an der UN-Resolution von 1998 ändern, die alle Staaten auffordert, keine Lieferungen an Neu-Delhi vorzunehmen, die das indische Atomwaffenprogramm unterstützen könnten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1373) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/1219) mit. Die Bundesregierung wird sich nach eigener Aussage wie bisher für die Einhaltung völkerrechtlicher Regelungen einsetzen. Sie will weiterhin "alles tun", um dazu beizutragen, dass Anreize zur Kündigung des Nichtweiterverbreitungsvertrages (NVV) nicht geschaffen werden. Die Grünen hatten angemerkt, dass durch die Aufhebung der Sanktionen gegen Indien für andere Länder ein Ansporn geschaffen werde, den NVV zu kündigen und sich außerhalb dieses Vertrages als Atommacht zu etablieren. Es lasse sich gegenwärtig nicht beurteilen, so die Regierung weiter, inwieweit sich eine eventuelle Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkungen für Indien auf die Erreichbarkeit des Zieles der weltweiten Gültigkeit des NVV auswirken wird. Im Übrigen seien genaue Details der US-indischen Vereinbarung der Bundesregierung nicht bekannt.
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