Alg-II-Träger sind nicht zu 0180-Nummern gezwungen
Berlin: (hib/MPI) Für die örtlichen Träger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) besteht keine Notwendigkeit, ihre Telefonverbindungen über teure 0180-Nummern laufen zu lassen. Zwar hätten alle Arbeitsgemeinschaften in der Gründungsphase eine solche Servicenummer zur Verfügung gestellt bekommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/1473) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1334). Ziel sei gewesen, dass die Arbeitsgemeinschaften den Alg-II-Empfängern gegenüber auch an gemeinsamen Standorten mit den Agenturen für Arbeit als eigenständiger Dienstleister hätten auftreten können. Da mittlerweile auch in gemeinsam genutzten Liegenschaften der Einsatz von ISDN-Rufnummern möglich sei, bestehe für die Arbeitsgemeinschaften aber "keinerlei Verpflichtung zur Nutzung der Servicenummern", unterstreicht die Regierung.
Die Fraktion Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass örtliche Träger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) zunehmend ihre Telefonverbindung von Telekom- auf teurere 0180-Nummern umstellten. Davon sei ihr nichts bekannt, schreibt die Regierung. Auch gebe es dafür keine Dienstanweisung. Im Übrigen sei für viele Anrufer - insbesondere in Arbeitsgemeinschaften mit großem Einzugsgebiet - der Anruf über eine 0180-Nummer "zum Teil günstiger als ein regulärer Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom".
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