Linksfraktion: Geplantes Gesetz zum Elterngeld muss ergänzt werden
Berlin: (hib/JBU) Eine sozialere Gestaltung des Elterngeldes fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/1681) von der Bundesregierung. Dazu solle das entsprechende Gesetz noch vor seinem Inkrafttreten zu Beginn des nächsten Jahres um zwei Punkte ergänzt werden. Zum einen solle der Bezug eines Sockelbetrages von 300 Euro für 24 Monate ermöglicht werden, um eine Schlechterstellung früherer Bezieher von Erziehungsgeld gegenüber dem geplanten Mindestelterngeld zu verhindern. Zum anderen solle eine im Regelfall hälftige Aufteilung des Elterngeldanspruches auf beide sorgeberechtigten Elternteile gesetzlich geregelt werden. Vätern solle gleichzeitig Anspruch auf 10 Arbeitstage Sonderurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt werden und die Frist des Kündigungsschutzes bei der Beantragung von Elternzeit solle auf 12 Wochen erhöht werden.
Die Fraktion begrüßt nach eigenen Worten das Elterngeld als gleichstellungspolitische Maßnahme. Durch die Ausgestaltung als Lohnersatzleistung verhindere es die Abhängigkeit vorher berufstätiger Frauen vom Partner und ermögliche den Vätern, Elternverantwortung wahrzunehmen anstatt aus ökonomischer Notwendigkeit und der sozialen Rollenzuweisung heraus die Ernährerrolle einnehmen zu müssen. Trotzdem dürfe die Situation berufstätiger Paare und die Gleichstellungsorientierung der neuen Leistung nicht durch Kürzungen und Einsparungen bei Erwerbslosen und Geringverdienenden finanziert werden. Die Linke weist darauf hin, dass die verschärfte Einkommensanrechnung und die fehlende Erhöhung der Leistung im Laufe der letzten Jahre dazu geführt habe, dass hauptsächlich Familien mit niedrigem oder durchschnittlichem Haushaltseinkommen Erziehungsgeld erhielten. Die derzeitige Elterngeldkonzeption bedeute für sie eine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo. Dies müsse mit dem Sockelbetrag korrigiert werden. Darüber hinaus müsse erreicht werden, dass Kinderbetreuung nicht nur Frauen, sondern auch Männern zugeordnet werde. Es sei daher die partnerschaftliche Aufteilung des Erziehungsgeldanspruches zum Regelfall zu erklären. Der "Väterschutz" solle analog zum Mutterschutzgesetz gewährleistet werden und die Erziehungsbeteiligung von Vätern durch die Fristverlängerung beim Kündigungsschutz gefördert werden.
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